Lehrlinge, so nannte man früher die Auszubildenden, hatten es in Deutschland nicht so gut wie Ehefrauen. Denn schon 1812 wurde das Recht der Ehemänner zur “mäßigen Züchtigung” der Ehefrauen abgeschafft. Lehrlinge unterstanden indes noch bis zum 27. Dezember 1951 dem Recht der “väterlichen Züchtigung” durch den Lehrherrn. § 127 a der Gewerbeordnung. Es ist noch nicht wirklich lange her, daß Aufklärung und bürgerliche Rechte sich durchgesetzt haben in Deutschland. Am gleichen Tag nämlich, dem 27. Dezember, nur gut hundert Jahre zuvor, 1848, hat die Versammlung in der Frankfurter Paulskirche die Grundrechte des deutschen Volkes verabschiedet. In der Paulskirchenverfassung waren die Freizügigkeit, die Berufsfreiheit, die Auswanderungsfreiheit, das Briefgeheimnis, die Meinungsfreiheit, die Pressefreiheit, die Glaubensfreiheit, die Gewissensfreiheit, die Versammlungsfreiheit und das Recht auf Eigentum garantiert. Zwar trat diese Verfassung niemals in Kraft, aber die Weimarer Reichsverfassung knüpfte 1918 endlich an die Paulskirchenverfassung an und enthielt die gleichen Grundrechte. Die Lehrlinge haben einfach noch ein bißchen länger warten müssen auf ihr Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit.