Strafvereitelung

“Wer absichtlich oder wissentlich ganz oder zum Teil vereitelt, dass ein anderer dem Strafgesetz gemäß wegen einer rechtswidrigen Tat bestraft oder einer Maßnahme (§ 11 Abs. 1 Nr. 8 ) unterworfen wird, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.” So das deutsche Strafgesetzbuch, Paragraph 258. Herr Goll und Herr Mappus, Justizminister der eine, Ministerpräsident der andere, FDP der eine, CDU der andere, sollten dies noch einmal nachlesen. Und dann die Steuerhinterzieher-CD kaufen, die man Ihnen angeboten hat.

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