Jahn contra Gauck

Am kommenden Montag werden wir ihn wieder feiern, den Tag der Deutschen Einheit. Zum einundzwanzigsten Mal. Heute, nur wenige Tage vor den Fensterreden über die gewachsene Einheit zwischen Ost und West, hat die schwarz-gelbe Mehrheit im deutschen Bundestag eine achte Novelle des Stasiunterlagengesetzes gegen die Oppositionsparteien durchgedrückt. Anlaß: Der neue, der dritte Chef der Bundesbehörde für die Stasiunterlagen, Roland Jahn, möchte fünfundvierzig seiner eintausendsechshundert Mitarbeiter loswerden. Allesamt ehemalige Mitarbeiter der Stasi. Eingestellt worden sind sie Anfang der neunziger Jahre vom ersten Behördenleiter, Joachim Gauck! Mit ihrer Hilfe sollten die komplizierten Register und kilometerlangen Aktenbestände besser erarbeitet und erforscht werden. Andere bekamen einen Job, weil sie als Fahrer oder Wachleute als relativ unbelastet galten. Doch nunmehr, 20 Jahre später, sollen  die früheren Stasi-Mitarbeiter nicht mehr in der Bundesbehörde geduldet werden. Ein schwarz-gelbes Gesetz also, das rückwirkend langjährige Mitarbeiter stigmatisiert und diffamiert sowie die Entscheidungen der bisherigen Behördenleiter als Arbeitgeber dieser Mitarbeiter auf den Kopf stellt. Im Alleingang stellen FDP und CDU damit auch rechtsstaatliche Grundsätze auf den Kopf. Ich bin für die Einheit der Deutschen. Aber für eine Einheit, die die Leistungen der ehemaligen DDR-Bürger in den letzten einundzwanzig Jahren deutlich anerkennt. Und wenn sich die ehemaligen Stasimitarbeiter in der Jahn-Behörde nichts haben zuschulden kommen lassen, dann dürfen sie eben nicht vor die Tür gesetzt werden. Wieviele ehemalige Mitglieder von Blockparteien der DDR waren eigentlich an der heutigen Bundestagsentscheidung beteiligt?

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