Tag: 21. August 2014

Unzumutbar abstoßend

Behinderte Menschen haben in aller Regel einen Behindertenausweis. Dieser Ausweis weist mittels verschiedener Kürzel grundlegende Merkmale der Ausweisinhaber aus. So steht die Abkürzung RF beispielsweise für die Befreiung von der Pflicht zur Zahlung von Rundfunkgebühren. Auf der Website der Versorgungsämter, versorgungsämter.de, kann man nachlesen, welche gesundheitlichen Voraussetzungen (!) für diese Befreiung von der Rundfunkgebührenzahlung erforderlich sind. Gesundheitliche Voraussetzungen? Nun denn. Auf der Seite der Versorgungsämter ist zu lesen, daß die “gesundheitlichen Voraussetzungen für die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht (…) erfüllt (sind) bei: (…) Menschen, die durch ihre Behinderung auf ihre Umgebung unzumutbar abstoßend oder störend wirken(…).” Behördensprache ist zuweilen unzumutbar abstoßend. Es wird hohe Zeit für Inklusion. Für einen anderen Normalitätsbegriff. Für grundlegendes Umdenken.