Die rot-grüne Landesregierung ist im Fall der gedemütigten und mißhandelten Flüchtlinge in nordrhein-westfälischen Flüchtlingsunterkünften ihrer grundgesetzlichen Verpflichtung nicht nachgekommen, die unantastbare Würde des Menschen zu schützen. Bedauern, Betroffenheit und Bestürzung ersetzen nicht die politische Verantwortung der Landesregierung oder des Innenministers. Und es sind in der Tat schon Innenminister zurückgetreten, anderswo, die kritisierte Vorgänge nicht direkt zu verantworten gehabt hatten. Armin Laschet, dem Landesvorsitzenden der CDU, ist insoweit vollkommen zuzustimmen.