Am fünfundzwanzigsten Mai dürfen wir alle wählen, ein neues Europaparlament. Wir alle? Nein. Nicht wählen dürfen hierzulande beispielsweise jene, für die eine Betreuung in allen Angelegenheiten angeordnet ist, sowie Personen im Maßregelvollzug, die in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht sind. Sie alle werden laut Bundeswahlgesetz und Europawahlgesetz von Wahlen ausgeschlossen. “Im Gegensatz zu anderen EU-Ländern, in denen auch geistig Behinderte wählen dürfen, dürfen sie in Deutschland nicht wählen und auch nicht gewählt werden.” Die Humanistische Union weist auf diesen Verstoß gegen internationale Abkommen, wie der UN-Behindertenrechtskonvention hin. Deutschland werde “deshalb vom UN-Menschenrechtsrat, dem UN-Hochkommissariat für Menschenrechte, dem Europarat und auch der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) gerügt. Nach Ansicht der FRA schließt Deutschland von allen Staaten der Europäischen Union Menschen mit einer geistigen Behinderung am stärksten von der politischen Teilhabe aus. Das ist außerdem ein klarer Verstoß gegen den Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl und damit auch ein eklatanter Verstoß gegen die Menschen- und Bürgerrechte.”