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Wahlrecht

Bundestags-Vizepräsidentin: Wahlrecht für Behinderte
Auch Behindertenbeauftragte sieht Handlungsbedarf

Bundestags-Vizepräsidentin Ulla Schmidt (SPD) fordert ein umfassendes Wahlrecht für alle behinderten Menschen. “Es ist für eine Demokratie wesentlich, allen Bürgern in gleicher Weise das Wahlrecht anzuerkennen, denn die Möglichkeit zu wählen ist ein grundlegendes Menschenrecht, welches nicht einfach auf einem überholten Verständnis von Unmündigkeit beruhend einem Personenkreis entzogen werden darf”, sagte Schmidt der “Welt”. Die entsprechenden Paragrafen im Bundeswahlgesetz sollten ersatzlos gestrichen werden. Auch die Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Verena Bentele, forderte den Gesetzgeber zum Handeln auf. Sie sagte der “Welt”: “Der gesetzlich festgelegte Wahlrechtsausschluss für Menschen, bei denen eine Betreuung in allen Angelegenheiten angeordnet ist, ist eine nicht hinnehmbare Diskriminierung.” Die UN-Behindertenrechtskonvention verpflichte die Staaten, Menschen mit Behinderungen die Teilhabe am politischen Leben umfassend und wirksam zu ermöglichen. “Ich fordere daher umgehend die Abschaffung des Wahlrechtsausschlusses.” Nach dem Bundeswahlgesetz dürfen Menschen nicht wählen, für die eine “Betreuung in allen Angelegenheiten” besteht. Außerdem ist von der Wahl ausgeschlossen, wer sich im psychiatrischen Maßregelvollzug befindet, weil er aufgrund einer Krankheit oder Behinderung schuldunfähig ist und krankheitsbedingt weitere Taten drohen. Acht Menschen mit Behinderung hatten im Dezember 2014 Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt, weil sie bei der Bundestagswahl 2013 nicht wählen durften.

Eine Fundsache aus den Yahoo-Nachrichten vom achtundzwanzigsten März Zweitausendundfünfzehn. Und ein guter Hinweis an die Adresse derer, die die Interessenvertretung behinderter Menschen in der Stadt, den Behindertenbeirat, nach wie vor nicht von Behinderten selbst wählen lassen wollen, sondern dies lediglich den Verbänden und Institutionen zugestehen.